Beitragsbild zum Artikel: foodwatch mahnt ESN, More Nutrition und Pamela Reifs Marke wegen Ashwagandha ab
Szene unfiltered

foodwatch mahnt ESN, More Nutrition und Pamela Reifs Marke wegen Ashwagandha ab

foodwatch mahnt ESN, More Nutrition und Pamela Reifs Naturally You wegen Ashwagandha-Werbung ab. Was hinter den Vorwürfen steckt.

Dieser Beitrag entstand mit KI-Unterstützung und wurde redaktionell geprüft.

Titelbild: KI-generiertes Bild

Drei echt große Namen aus der deutschen Fitness- und Influencer-Welt, drei Ashwagandha-Produkte und die eine entscheidende unangenehme Frage: Wie weit darf das marketing bei einem Supplement gehen, wenn es um Stress, Schlaf und die mentale Balance geht? Die Verbraucherorganisation foodwatch hat am 25. August 2026 die Anbieter hinter ESN Ashwa+, More Nutrition Ashwagandha Sticks und Naturally You Mental Balance abgemahnt. Hinter Naturally You steht die Naturally Pam GmbH von Pamela Reif.

foodwatch wirft den Unternehmen vor, ihre Produkte mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen zu bewerben und Risiken von Ashwagandha nicht ausreichend sichtbar zu kommunizieren. Das klingt zunächst nach dem nächsten Streit zwischen Verbraucherschützern und Supplementindustrie. Juristisch ist die Sache aber interessanter, weil der Europäische Gerichtshof die Regeln für gesundheitsbezogene Werbung mit pflanzlichen Stoffen erst 2025 deutlich verschärft beziehungsweise präzisiert hat.

Worum es bei den drei Abmahnungen konkret geht

foodwatch nennt drei Produkte: „Ashwa+“ von ESN, die „Ashwagandha Sticks“ von More Nutrition und „Mental Balance“ aus Pamela Reifs Supplementlinie Naturally You.

Beanstandet werden vor allem Aussagen rund um Stress, Regeneration, Schlaf, innere Ruhe und emotionale Stabilität. Nach der Darstellung von foodwatch wurde ESN Ashwa+ unter anderem als Unterstützung für Stressmanagement, Regeneration nach intensiven Workouts und besseren Schlaf beworben. Bei Naturally You dokumentierte die Organisation Aussagen, nach denen „Mental Balance“ bei Stress, innerer Unruhe, mentaler Belastung oder dem Wunsch nach mehr emotionaler Stabilität helfen solle. More Nutrition soll seine Ashwagandha Sticks unter anderem gegen Grübeln und Stress im Alltag sowie als Bestandteil einer „täglichen Wellness-Routine“ beworben haben.

Das sind nicht einfach nur blumige Lifestyle-Sätze. Sobald ein Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel mit einer konkreten Wirkung auf Gesundheit, psychische Funktionen oder Wohlbefinden beworben wird, greifen in der EU die Regeln der Health-Claims-Verordnung. Und genau dort beginnt das eigentliche Problem der ganzen Geschichte.

Der EuGH hat Botanical-Claims 2025 deutlich begrenzt

Ashwagandha gehört zu den sogenannten Botanicals, also zu pflanzlichen Stoffen, für die zahlreiche gesundheitsbezogene Werbeaussagen seit Jahren auf europäischer Ebene nicht abschließend bewertet wurden. Lange wurde dieser Schwebezustand von Teilen der Branche relativ großzügig interpretiert.

Der Europäische Gerichtshof hat am 30. April 2025 allerdings in der Rechtssache C-386/23 klargestellt, dass gesundheitsbezogene Angaben zu solchen pflanzlichen Stoffen grundsätzlich nicht einfach deshalb verwendet werden dürfen, weil ihre Bewertung bei der EU-Kommission noch aussteht. Das Gericht nennt dabei allerdings Übergangsregelungen nach Artikel 28 der Health-Claims-Verordnung als mögliche Ausnahme.

Für die aktuelle foodwatch-Aktion ist dieser Punkt zentral. Die Verbraucherorganisation argumentiert, dass die beanstandeten Aussagen von ESN, More Nutrition und Naturally You nicht unter eine zulässige Ausnahme fallen und deshalb gegen die Health-Claims-Verordnung verstoßen. Ob das bei jeder einzelnen Formulierung genauso bewertet wird, ist noch keine gerichtlich entschiedene Tatsache. Aber die Rechtslage ist seit dem EuGH-Urteil deutlich weniger bequem für Anbieter, die Pflanzenextrakte mit Aussagen über Stress, Stimmung oder Schlaf vermarkten wollen.

Gerade für die Fitnessbranche ist das relevant. Ashwagandha wurde in den vergangenen Jahren vom eher exotischen Ayurveda-Produkt zu einem Lifestyle-Supplement, das in Boostern, Stress-Produkten, Sleep-Formeln und All-in-one-Kapseln auftaucht. Wer es verkaufen will, verkauft deshalb häufig nicht nur 300 Milligramm Wurzelextrakt, sondern gleich die Geschichte von mehr Ruhe, besserer Regeneration und einem entspannten Nervensystem mit. Genau diese Geschichte lässt sich rechtlich allerdings nicht beliebig erzählen.

foodwatch kritisiert auch Dosierung und fehlende Warnhinweise

Neben der Werbung richtet foodwatch den Blick auf die Sicherheit. Die Organisation verweist auf eine in Polen geltende Höchstmenge von 10 Milligramm Withanoliden pro Tag und stellt die empfohlenen Tagesdosen der drei Produkte dagegen. Nach den von foodwatch veröffentlichten Angaben liefert ESN Ashwa+ 30 Milligramm Withanolide, Naturally You Mental Balance 15 Milligramm und die More Nutrition Ashwagandha Sticks ebenfalls 15 Milligramm pro Tagesportion.

Das bedeutet nicht automatisch, dass eine Portion oberhalb des polnischen Grenzwerts akut gefährlich ist. Nationale Höchstmengen sind regulatorische Risikomanagement-Entscheidungen und keine exakte Linie, an der ein Pflanzenextrakt von harmlos zu toxisch wechselt. Für Deutschland existiert bislang keine entsprechend verbindliche Ashwagandha-Höchstmenge. Der Vergleich zeigt aber, wie unterschiedlich europäische Staaten derzeit mit demselben Trendstoff umgehen.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung ist bei Ashwagandha jedenfalls deutlich vorsichtiger als viele Social-Media-Anzeigen. In einer Mitteilung von 2024 rät das BfR insbesondere Kindern, Schwangeren, Stillenden sowie Menschen mit bestehender oder früherer Lebererkrankung von der Einnahme ab. Genannt werden mögliche Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Benommenheit, Kopfschmerzen oder Hautausschläge. Zusätzlich verweist das Institut auf mögliche Einflüsse auf Immun- und Hormonsystem sowie auf Fallberichte über Leberschäden. foodwatch kritisiert, dass entsprechende Warnhinweise bei den untersuchten Angeboten nicht dort auftauchten, wo Verbraucher sie unmittelbar erwarten würden – etwa in Social-Media-Werbung, auf der Verpackung oder prominent auf der Produktseite. Teilweise seien Hinweise nur weiter unten auf Websites oder in separaten Informationsbereichen zu finden gewesen.

Für More Nutrition kommt die Abmahnung nicht völlig aus dem Nichts

Bei More Nutrition trifft die neue Auseinandersetzung außerdem auf eine bereits vorhandene juristische Vorgeschichte. foodwatch war schon 2024 gegen andere gesundheitsbezogene Werbeaussagen der Marke vorgegangen. Das Landgericht Itzehoe gab foodwatch damals in wesentlichen Punkten Recht; More Nutrition zog die Berufung 2025 zurück, wodurch das Urteil rechtskräftig wurde.

Mit Ashwagandha geht es nun um einen neuen Sachverhalt. Die frühere Entscheidung beweist noch lange nicht, dass foodwatch auch diesmal automatisch Recht hat. Sie zeigt aber, dass gesundheitsbezogene Kommunikation für More längst kein rein theoretisches Compliance-Thema ist. Die Hintergründe zu den früheren Verfahren und zur öffentlichen Kritik an More haben wir in unserem Artikel – Warum Christian Wolf und More Nutrition gerade wieder massiv in der Kritik stehen – ausführlicher eingeordnet.

Was jetzt passieren kann

Eine Abmahnung zielt typischerweise darauf, die beanstandete Werbung ohne Gerichtsverfahren zu beenden und eine Unterlassungserklärung zu erreichen. Kommt es darüber zu keiner Einigung, kann die Auseinandersetzung vor Gericht landen. Genau deshalb wäre es zu früh, bereits von einem „Verbot“ der drei Produkte zu sprechen. foodwatch geht gegen konkrete Werbeaussagen und aus Sicht der Organisation unzureichende Risikokommunikation vor; die Produkte selbst sind dadurch nicht automatisch aus dem Verkehr gezogen.

Öffentlich auffindbare, belastbare Stellungnahmen von ESN, More Nutrition oder Naturally Pam zu den neuen Abmahnungen lagen uns zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung noch nicht vor. Sollte eine der Firmen die Vorwürfe zurückweisen, Werbeaussagen ändern oder es zu einem Gerichtsverfahren kommen, wird die rechtliche Lage konkreter.

Die größere Geschichte ist ohnehin breiter als diese drei Produkte. Nahrungsergänzungsmittel werden heute dort verkauft, wo klassische Lebensmittelkontrolle am schwersten hinterherkommt: in Reels, Stories, Creator-Codes und schnell wechselnden Shoptexten. Ashwagandha ist dafür ein ziemlich gutes Beispiel. Ein Wirkstoff kann wissenschaftlich interessant sein und trotzdem so vermarktet werden, dass regulatorisch eine Grenze überschritten wird. Beides gleichzeitig auszuhalten wäre für die Fitnessbranche vielleicht die erwachsenere Form von „Science Based“.

FAQ

Hat foodwatch ESN und More Nutrition verklagt?

Nach aktuellem Stand geht es um Abmahnungen. Eine Abmahnung ist eine außergerichtliche Aufforderung, ein beanstandetes Verhalten zu unterlassen. Zu den drei neuen Ashwagandha-Fällen liegt noch kein veröffentlichtes Gerichtsurteil vor.

Welche Ashwagandha-Produkte sind betroffen?

foodwatch nennt ESN Ashwa+, More Nutrition Ashwagandha Sticks und Naturally You Mental Balance der Naturally Pam GmbH.

Ist Ashwagandha in Deutschland verboten?

Nein. Ashwagandha ist in Deutschland nicht generell verboten. Das BfR rät wegen bestehender Unsicherheiten und möglicher Risiken allerdings zu Zurückhaltung und nennt mehrere Personengruppen, die auf die Einnahme verzichten sollten.

Sind Health Claims für Ashwagandha erlaubt?

Der EuGH hat 2025 entschieden, dass gesundheitsbezogene Angaben zu Botanicals grundsätzlich nicht verwendet werden dürfen, solange die EU-Prüfung nicht abgeschlossen ist und keine einschlägige Übergangsregelung greift. Ob eine konkrete Werbeaussage zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab.