Muss Flying Uwe wirklich 500.000 Euro Strafe zahlen? – Die Aufklärung

Erst kürzlich berichteten wir über den Sportler & Youtuber Flying Uwe, der wegen vorgeführter Eigenprodukte die nicht als Werbung gekennzeichnet waren, zur Kasse gebeten werden sollte. Die Medienanstalt ( MA SHS) gab an das der bekannte Sportler in Deutschland absolut kein Einzelfall sei, wenn es um so etwas geht. Nun lud der Hamburger eine Stellungnahme dazu hoch, die wir euch natürlich nicht vorenthalten möchten.

Stuntman, Kampfsportler, Choerograph, Youtuber, Bodybuilder – der Hamburger Flying Uwe

500.000 Euro Strafe?

Flying Uwe sitzt mit seiner Lebensgefährtin vor der Kamera, um den Anschuldigungen Rede und Antwort zu stehen. Beherzt lacht man über die Schlagzeilen aus diversen Online Magazinen. Laut Familie Schüder wurde auf das erste Gesuch der Medienanstalt Schleswig-Holstein sofort geantwortet, bzw. Stellung bezogen, allerdings wusste man dort auch nicht so recht Bescheid. Im Gegenteil bekam Uwe & Gemahlin zu hören, dass es in dieser Sparte noch keine feste Regelung gäbe.

Laut Lebensgefährtin wurde sämtliche Werbung postwendend gekennzeichnet und sogar rückwirkend eingefügt. Nach einigen Wochen Funkstille kam erneut Post von der MA (SH), in Uwes Video sei erneut Schleichwerbung in Form von mehreren Fremdfirmen zu sehen. Uwe bezieht sich darauf, dass es persönliche Artikel/Aufkleber/Deckenleuchten seien die für ihn persönlichen Wert hätten, und wenn man danach ginge auch das auf dem Tisch stehende Red Bull verteufeln müsste. Laut dem Paar ist das komplette Schreiben irreführend, seitenlang und nicht gut verständlich. Um dem Gesuch nachzukommen, müsste man so gut wie alle Videos löschen, da man sie nachträglich nur schwer bearbeiten kann. Abschließend zum Video sagt Flying Uwe, dass Neosupps und Smilodox Marken von ihm sind und er sich auch deshalb keine Vergütung ausbezahle, deshalb sei es auch keine Produktplatzierung.

Wir wünschen Flying Uwe natürlich alles Gute, Viel Gelingen und werden wieder berichten!

 

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