MONSTER klagt gegen BANG Energy Drink! – zu Recht?

Spätestens seit der diesjährigen FIBO hat der BANG Energy Drink von VPX einen echten Hype in Europa erlebt. Immerhin hat der Hersteller auf der Messe zahlreiche „Freebies“ verteilt und die Besucher so auf den Geschmack gebracht. Nun ist der Drink auch in vielen Online Shops erhältlich und zählt mit zu den beliebtesten Energy Drinks auf dem Markt.

Es dürfte keine Verwunderung sein, dass das der unmittelbaren Konkurrenz nicht unbedingt gefällt. Schließlich hat diese BANG auch Umsatzeinbußen zu verdanken. Möglicherweise ist auch das ein Grund dafür, dass einer des der bekanntesten Unternehmen nun Klage gegen BANG Hersteller VPX eingereicht hat. Ob die Anschuldigungen berechtigt sind, schauen wir uns im Folgenden an!

Klage gegen BANG Energy Drink

So genannte „Law Suits“ sind in den USA nichts Ungewöhnliches. Oftmals versuchen Hersteller dadurch die Konkurrenz einzuschüchtern oder sogar vom Markt zu verbannen. Dennoch war die Meldung, dass die bekannte Energy Drink Marke MONSTER nun VPX für den BANG Energy Drink verklagt hat. Der Grund sind dabei offenbar mehrere Werbeversprechen, die für unfairen Wettbewerb gesorgt haben sollen.

Wie „The Miami Herald“ berichtet, wirft MONSTER seinem Konkurrenten vor, den Wettbewerb durch unrealistische Werbeclaims verzerrt zu haben. Ein Beispiel dafür ist offenbar das von VPX beworbene „Super Creatine“ in BANG. Dieses soll laut dem Unternehmen besonders gut vom Körper aufgenommen werden. In den Augen von den Machern von MONSTER ist das in den geringen enthaltenen Dosen nicht möglich.

Zudem habe BANG behauptet, dass der Energy Drink positive Auswirkungen auf Krankheiten wie Alzheimer haben soll. Auch das scheint der Konkurrenz bitter aufzustoßen. Dementsprechend ist auch dieser Werbe Claim ein Teil der Anklagepunkte.

Ende vor dem Anfang für BANG?

Wie dieser Rechtsstreit ausgehen wird, bleibt erst einmal abzuwarten. Dennoch ist es gut möglich, dass es bald nicht mehr ganz so leicht sein wird, an die BANG Energy Drinks heran zu kommen. Schließlich hat man die Drinks in der Vergangenheit schonmal in Europa verboten. Falls ihr euch also noch eindecken möchtet, könnt ihr die Paletten auf Gigasnutriton.com bestellen. Der Gutschein „FITPEDIA10“ spart euch nochmal 10% auf den gesamten Warenkorb!

Den gesamten Artikel finden ihr bei miamiherald.com.