Mitte Februar berichteten wir darüber wie drei wegen staatlichem Dopings gesperrte Leichtathletinnen aus Russland eine Sondergenehmigung für die Hallen-EM in Belgrad erhielten. Im August steht die Leichtathletik-WM in London an, für die nun sieben weitere russische Leichtathleten vom Weltverband IAAF eine Startgenehmigung bekamen.
Starterlaubnis trotz Sperre
Russlands Leichtathletik-Verband ist wegen systematischen Dopings suspendiert. Da jedoch nachweisliche Beweise für das „staatlich organisierte“ Doping fehlen, stehen die internationalen Verbände derzeit in keinem guten Licht. Während sich die Fronten weiter verhärten, versucht ein kleiner Teil der gesperrten Athleten für einen sauberen Sport und Chancengleichheit zu kämpfen. Letztes Jahr gelang es bereits zwei russischen Athletinnen trotz Sperre bei Wettkämpfen an den Start zu gehen. Im Februar diesen Jahres folgten die frühere Hallen-Europameisterin Anschelika Sidorowa, Kristina Siwkowa und Aleksej Sokirskij. Einzige Voraussetzung für die russischen Starterinnen: sie mussten unter neutraler Flagge an den Start gehen.
Bereits 100 Anträge auf Sonderstartrecht gestellt
Für die in diesem Jahr in London stattfindende WM haben bis dato rund 100 russische Sportler einen Antrag auf ein Sonderstartrecht gestellt. Wie die IAAF nun bekannt gab, erhielten Ilja Mudrow, Olga Mullina (beide Stabhochsprung), Sergej Schubenkow (Hürdensprint), Sergej Schirobokow und Jana Smerdowa (beide Gehen), sowie Daniel Tsiplakow und Maria Kuchina (beide Hochsprung) eine Starterlaubnis für Weltmeisterschaft im August. Damit sind in diesem Jahr bereits zehn Anträge akzeptiert worden, 17 weitere wurden abgelehnt.
Dopingkontrollen und Fragenkatalog
So wie es aussieht, wird es für Russland so schnell keine Rückkehr auf die internationale Leichtathletik-Bühne geben. Allerdings scheint der Präsident der IAAF, Sebastian Coe, auch weiterhin alles daran setzen, sauberen Sportlern, die vom eigenen Land verraten worden sind, den Zugang zu Wettkämpfen zu ermöglichen. Hierzu müssen die russischen Leichtathleten Dopingkontrollen nachweisen, die sie außerhalb des Anti-Doping-Systems ihren Landes absolviert haben. Des Weiteren müssen sie einen umfangreichen Fragenkatalog beantworten. Die darin enthaltenen Fragen sollen zusätzlich beweisen, dass sie von dem staatlich verordneten Doping in ihrer Heimat nicht betroffen gewesen seien.